Marie Meierhofer Institut für das Kind

Anhörungen

Kinder und Jugendliche haben in allen Situationen, die sie betreffen, ein Recht darauf, alters entsprechend informiert und angehört zu werden.

Das MMI führt im Auftrag von Behörden oder Gerichten Anhörungen von Kindern und Jugendlichen durch. Auch beraten wir Gerichtspersonen oder BehördenvertreterInnen bezüglich der eigenen Durchführung einer Anhörung.

In der Regel besteht eine Anhörung im MMI aus einem Gespräch mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen. Bei kleineren Kindern teilen wir die Anhörung manchmal auf zwei oder drei Termine auf und ergänzen das Gespräch durch nonverbale Kommunikationsmittel.

Das Ziel einer Anhörung ist, Erleben, Bedürfnisse, Wünsche und Befürchtungen, Fragen und Ideen des Kindes bezüglich seiner aktuellen Lebenssituation und allfälligen anstehenden Entscheiden aufzunehmen. In Absprache mit dem angehörten Kind dokumentieren wir die Anhörung zusammenfassend zu Händen der auftraggebenden Stelle.

Als Basis für die Anhörung und den darauffolgenden Bericht dienen uns unser Fachwissen über die kindliche Entwicklung sowie über die Kommunikation zwischen Kindern und Erwachsenen.

Kontinuierliche Fortbildung zum Thema und gegenseitige Intervision stützen unsere Professionalität.

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