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KESB und Gericht

Zur Klärung von Kindesinteressen führt das MMI im Auftrag von Behörden oder Gerichten Abklärungen durch und erstellt kinderpsychologische Gutachten.

Die Anhörung ist das Instrument, welches Behörden und Gerichten zur Verfügung steht, um mit Kindern ihre Angelegenheiten in passender Weise zu erörtern.

Die SpezialistInnen des MMI bieten Beratungen zur Vor- und Nachbereitung von Anhörungen und Supervisionen zum Thema an. Sie führen in spezifischen Situationen Anhörungen stellvertretend und im Auftrag für Behörden am MMI durch.

Kinderpsychologisches Gutachten
Zur Klärung von Kindesinteressen erstellt das MMI im Auftrag von Behörden oder Gerichten kinderpsychologische Gutachten.
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Anhörungen
Das MMI führt im Auftrag der Behörden und Gerichte delegierte Anhörungen mit Kindern durch oder unterstützt Behörden und Gerichte bei Kindesanhörungen.
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Expertisen
Bei speziellen Fragen von Behörden und Gerichten in Bezug auf junge Kinder kann das MMI eine Expertise erstellen oder eine Beratung anbieten.
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Netzwerkpartner

Kompassus unterstützt Institutionen im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Fachleute haben fundierte Arbeitserfahrung in Berufsbeistandschaften oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und wissen deshalb, was die Bedürfnisse und Herausforderungen sind. Sie können zudem auf ein interdisziplinäres Team von Fachleuten aus den Bereichen Psychologie, soziale Arbeit, Pädagogik, Recht, Kommunikation und Organisationsentwicklung zurückgreifen zu welchem auch Fachpersonen des MMI gehören. Diese führen zum Beispiel Abklärungen im Kindesschutz durch, coachen Mandatspersonen oder verleihen für KESB und Berufsbeistandschaften interimsmässig qualifizierte Fachpersonen.

Ihre Ansprechpersonen
Sabine Brunner
Psychologische Dienstleistungen
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Katharina Hardegger
Psychologische Dienstleistungen