Das MMI arbeitet eng mit Behörden zusammen, wenn es darum geht, Kinder in einer schwierigen Situation gut zu verstehen, ihre Rechte zu bewahren und allfällige unterstützende Massnahmen zu empfehlen.
Die Angebote des MMI für Behörden sind:
Zur Klärung von Kindesinteressen von Vorschulkindern in familienrechtlichen Situationen erstellt das MMI im Auftrag von Behörden kinderpsychologische Gutachten. Anfragen von Behörden und Gerichten des Kantons Zürich werden bevorzugt behandelt. Gutachtenaufträge von Privatpersonen werden nicht angenommen.
Kernbestandteil bei Begutachtungen in familienrechtlichen Verfahren sind die Erfassung und Beurteilung von familialen Beziehungen und Bindungen, das Abwägen von Ressourcen und Risikofaktoren in der Familie, Kompetenzen der Eltern oder Sorgeberechtigten sowie Entwicklungsstand, Bedürfnisse des Kindes, Kindeswille, aktuelle Situation des Kindes, besondere Belastungen, Beeinträchtigungen und Bedürfnisse. Überlegungen aus kinderrechtlicher Sicht sowie Erkenntnisse aus der aktuellen wissenschaftlichen Forschung in der Entwicklungspsychologie ergänzen die Auslegeordnung für die Beurteilung einer Situation.
Die Abklärungs-Methodik ist diejenige der Interaktionsbeobachtung, der teilnehmenden Beobachtung und der psychodynamischen und systemischen Gesprächs- und Beziehungsanalyse. Die kindlichen Erlebensweisen und Wünsche werden im Gespräch und im Spiel erkundet. Die Abklärungen werden mit kindbezogenen Gesprächen mit den Schlüsselpersonen des Umfeldes ergänzt.
Der Auftrag und die Fragestellungen werden mit den Auftraggebern sorgfältig geklärt. Die gewonnen en Erkenntnisse werden zusammengefasst, die gestellten Fragen beantwortet und Empfehlungen zuhanden der Auftraggeber formuliert. Gutachten werden – wenn möglich – prozessorientiert durchgeführt, und der Raum für Lösungen und Veränderungen wird sorgfältig ausgelotet.
Kosten
Die sorgfältige Klärung des Anliegens ist kostenlos. Die Kosten entnehmen Sie unseren Honorarrichtlinien.
Ein Gutachten dauert in der Regel ein halbes Jahr.
Behörden und Gerichte können das MMI delegieren, Kinder anzuhören. Dies betrifft Kinder jeglichen Alters, insbesondere aber Kinder im Vorschulalter.
Kinder und Jugendliche haben in allen Situationen, die sie betreffen, ein Recht darauf, altersentsprechend partizipieren zu können.
Ziel einer Anhörung ist es einerseits, das aktuelle Erleben eines Kindes, seine Bedürfnisse, Wünsche, Befürchtungen und Ideen zu seiner aktuellen Lebenssituation oder anstehenden Entscheidungen aufzunehmen. Zum anderen sollen dem Kind in einer Anhörung passende Informationen und Erklärungen zu seiner Situation angeboten und seine Fragen dazu diskutiert werden. Wichtig ist es, dass das Kind sich durch die Anhörung als selbstwirksam und zugehörig erfährt und dass es Orientierung erhält. Kinder haben das Recht mitzubestimmen, welche Informationen weitergegeben werden.
Eine Anhörung kann keine Abklärung oder Gutachten ersetzen.
Eine Fachperson des MMI kann im Auftrag von Behörden oder Gerichten die Kindesanhörungen am MMI durchführen. Diese besteht in der Regel aus einem Gespräch mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen. Bei jüngeren Kindern kann die Anhörung in zwei Terminen erfolgen und das Gespräch durch nonverbale Kommunikationsmittel ergänzt werden. Geschwister werden in der Regel einzeln angehört, auf eigenen Wunsch auch zusammen. In Absprache mit dem angehörten Kind dokumentieren wir die Anhörung zusammenfassend zu Händen der Auftrag gebenden Stelle.
Ebenso besteht das Angebot an Behördenmitglieder, Anhörungen zusammen mit einer Fachperson des MMI durchzuführen. Dies garantiert in der Kindesanhörung selbst sowohl eine enge Anbindung an die Entscheidungsträger, als auch die Nutzung der fachlichen Kompetenz des MMI in der Gesprächsführung und -einschätzung. In Vor- und Nachbesprechungen werden die begleiteten Anhörungen zeitnah geplant und ausgewertet.
Die Fachpersonen des MMI beraten Behördenvertreter:innen sowie Leitungspersonen von Institutionen in der Vor- und Nachbereitung von Anhörungen mit Kindern und Jugendlichen. Zudem sind Supervisionen zum Thema möglich.
Das MMI hat in Kooperation mit Unicef Schweiz und Liechtenstein zwei Broschüren herausgebracht: «Kindesanhörung im Zivilrecht. Information für Kinder und Jugendliche» sowie «Kindesanhörung im Zivilrecht. Leitfaden für Fachpersonen» können bei Unicef Schweiz und Liechtenstein gratis (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.
Kosten
Die sorgfältige Klärung des Anliegens ist kostenlos.
Die Kosten für eine Anhörung entnehmen Sie den Honorarrichtlinien.
Um Fragen rund um die Bedürfnisse junger Kinder zu klären, können Behörden im Rahmen des Kindesschutzes bzw. zur Wahrung der Kinderrechte je nach Situation auch verschiedene Expertisen in Auftrag geben. Möglich sind beispielsweise:
Empfehlungen aufgrund von Aktenstudium
Teilnahme einer Expert:in des MMI an einem Runden Tisch oder an einer Expert:innenrunde
Fallsupervision / Fachberatung
Die vorgängige sorgfältige gemeinsame Klärung der Fragestellung ermöglicht es, massgeschneiderte Lösungen zu finden.