Wer über genug Leitungserfahrung verfügt und Organisationen mit strategischen Aufgaben führen möchte, belegt nach dem Erwerb des MMI-Zertifikates zur Bereichsleitung zwei weiteren Module (9 und 10). Die beiden Module bereiten Sie auf eine umfassende Führungsverantwortung auf einer höheren Kaderstufe vor und ebnen den Weg zur Absolvierung der eidg. höheren Fachprüfung für Organisationsleiter:in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich. Im Zentrum dieser beiden Module steht der Erwerb von Kompetenzen in Finanzen und Controlling sowie in normativem und strategischem Management.
Falls Sie noch unschlüssig sein sollten und noch mehr Informationen wünschen bzw. Fragen haben, laden wir Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung am MMI ein, bei der wir Ihnen unser Lehrgangsprogramm vorstellen und allfällige Fragen beantworten können.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Die nächste Informationsveranstaltung für den OL Lehrgang mit Beginn März 2026 findet statt am:
27. August 2025 um 18:30 - ca. 19:45 Uhr
Für die Anmeldung zur jeweiligen Infoveranstaltung senden Sie bitte eine E-Mail an info@mmi.ch.
Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung, für welche Veranstaltung Sie sich anmelden. Herzlichen Dank!
Nach erfolgter Anmeldung werden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung sowie wenige Tage vor der Veranstaltung die Zugangsdetails zur Videokonferenz an Ihre Mailadresse zusenden.
Falls Sie noch weitere Informationen zum Lehrgang Organisationsleiter:in benötigen, finden Sie diese und die Daten der Unterrichtstage für den Lehrgang OL 10 (2026) in den folgenden Dokumenten:
Anmeldeformular zum Lehrgang Organisationsleitung OL 10
Der erfolgreiche Abschluss der Module 9 und 10 bereitet Sie auf eine umfassende Führungsverantwortung auf Kaderstufe vor. Mit diesem Abschluss werden Sie zugleich auf die Höhere Fachprüfung als Leiter:in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen vorbereitet.
Weiterführende Links:
Nach Absolvierung der eidgenössischen höheren Fachprüfung Leiter:in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen erhalten Selbstzahler 50 Prozent des Kursgeldes in Form von Bundessubventionen zurückerstattet.
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